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Bestimmungen und Ziele der Sempronischen Agrarreform des Jahres 133 v. Chr. |
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| 5. Legende und Wirklichkeit
der gracchischen Agrarreform Klaus Bringmann hat in seiner bereits erwähnten Schrift "Die Agrarreform des Tiberius Gracchus. Legende und Wirklichkeit" die Ergebnisse der bisherigen Forschung über die Agrarreformen des Jahres 133 v. Chr. einer kritischen Analyse unterzogen. Seiner Meinung nach sei man bisher mit den zur Verfügung stehenden Quellen zu unkritische umgegangen. Bringmann weist darauf hin, dass die Darstellungen Plutarchs und Appians das Produkt einer gracchischen Reformpropaganda [124] seien. Dieser Umstand sei von der Forschung bisher kaum zur Kenntnis genommen worden, so dass die moderne Geschichtsschreibung in ihren Darstellungen die in den Quellen vorliegende überaus positive Bewertung der gracchischen Agrargesetzgebung geradezu bedenkenlos übernommen habe und auch keine genauere Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Ausgangssituation vorgenommen habe. Hiervon ausgehend lässt sich die Kritik Klaus Bringmanns in zwei Hauptthesen kurz zusammenfassen:
Im Folgenden möchte ich nun die Kritik Bringmanns ausführlicher darstellen und meinerseits eine kritische Analyse seiner Thesen versuchen. 5.1. Pro- und antigracchische Propaganda Verfolgt man die
Darstellung der Ereignisse und die Argumentationen unserer Hauptquellen,
erkennt man, und hierin stimme ich mit Bringmann überein, dass sie bemüht
sind, die von der Agrarreform erwarteten Verbesserungen besonders
hervorzuheben, und dass sie ebenso die Absichten des Tiberius in Bezug auf
die Schaffung neuer Bauernstellen sehr positiv bewerten. Plutarch lobt den
ersten Gesetzesentwurf als milde und schonend und sieht die Reformmaßnahme
insgesamt als Kampf gegen schreiendes Unrecht. Tiberius habe, von der Wahl
seiner Mittel einmal abgesehen, für ein "schönes und gerechtes Ziel",
gekämpft (Plutarch, Tiberius Gracchus 9). Diese Unterschiede in den Darstellungen hat bereits Eduard Meyer in seinen "Untersuchungen zur Geschichte der Gracchen" hervorgehoben. Der Bericht Appians lasse zwar auf Sympathie mit den Reformern und ihren Zielen schließen [127], dennoch charakterisiert Meyer diese Darstellung und die ihr zugrunde liegenden Primärquellen als gemäßigt. Seiner Meinung nach repräsentiere dieser Zweig der Überlieferung eine eher vermittelnde Haltung, wohingegen er Plutarch und dessen Primarquellen als direkte Apologie der Gracchen bezeichnet [128]. In den meisten geschichtswissenschaftlichen
Darstellungen über die gracchische Agrarreform finden sich keinerlei bzw.
kaum Hinweise auf die Problemlage, die sich für uns aus der
progracchischen Parteilichkeit der Quellen ergibt. Es ist Bringmann darin
zuzustimmen, dass die Forschung dieses Problem bisher nicht ausreichend
gewürdigt hat, sondern vielmehr die von Plutarch und Appian geschilderten
wirtschaftlichen und demographischen Gegebenheiten unhinterfragt
übernommen hat.
Nach Taegers Ansicht finden sich zumindest in Punkt 1-3 Züge einer
gracchenfeindlichen Darstellung. Auch Punkt 5 kann, auch wenn Taeger dies
nicht ausdrücklich bestätigt, meiner Meinung nach als gracchenfeindlich
interpretiert werden. Punkt 1 stellt Tiberius als charakterlose Marionette
des Griechen Diophanes und des C. Blossius, einem Anhänger der
griechischen Philosophie dar. Tiberius wird jegliche eigenständige
politische Idee abgesprochen. Die Punkte 2 und 3 lassen Gracchus als einen
von übermäßigen Ergeiz getriebenen jungen Mann erscheinen, den es nicht um
die Lösung innenpolitischer Spannungen ging, sondern einzig und allein um
die Mehrung des eignen Ansehens. Punkt 5 ist mit Punkt 1 in Zusammenhang
zu bringen. Auch hier wird Gracchus jegliches eigenverantwortliches
politisches Handeln abgesprochen, indem er als Werkzeug des Straßenpöbels
dargestellt wird. Punkt 4 dagegen ist klar als gracchenfreundlich bzw.
progracchisch einzuordnen, da Gracchus hier als weitsichtigen Politiker
präsentiert wird. Bereits im Jahr 136 v. Chr., im Jahr seiner Quästur,
habe er, als er auf dem Weg nach Numatia Etrurien durchquerte, die durch
die intensive Sklavenwirtschaft hervorgerufenen Missstände deutlich
erkannt und den Entschluss gefasst, diese durch politische Maßnahmen zu
bekämpfen. Taeger vermutet, dass die vier gracchenfeindlichen
Darstellungen ursprünglich (in den Primärquellen) eine Einheit gebildet
hätten und dass Plutarch, als Apologet der Gracchen, Punkt 4 aus einer
anderen progracchischen Primärquelle eingefügt hat [131]. |
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Quelle Plutarch, Tiberius Gracchus, 9: Die
reichen Besitzer hingegen verfolgten aus Habgier das Gesetz, aus Zorn und
Eifersucht den Gesetzgeber mit ihrem Hass und versuchten, das Volk
umzustimmen: Die Verteilung des Landes sei für Tiberius nur ein Vorwand,
die Verfassung zu zerrütten und einen allgemeinen Umsturz herbeizuführen.
Aber sie erreichten nichts, denn Tiberius, der für ein schönes und
gerechtes Ziel kämpfte mit einer Gewalt des Wortes, die eine schlechtere
Sache hätte adeln können, war gewaltig und unüberwindlich, wenn er,
umdrängt vom Volk, auf der Rednerbühne stand und von den Armen sprach: […] |
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Im Zusammenhang mit der
Amtsenthebung seines Kollegen M. Octavius wurden die Beschuldigungen gegen
Tiberius noch konkreter. Als erster erhob nach der Verabschiedung des
Ackergesetzes und im Zusammenhang mit der Entscheidung über das
pergamenische Erbe der Senator Q. Pompeius, Konsul des Jahres 141 v. Chr.
[132], gegen Gracchus den Vorwurf, er wolle sich zum König von Rom krönen. |
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Quelle Plutarch, Tiberius Gracchus, 14:
Außerdem erklärte er [Tiberius, Anmerk. Hager], dem Senat stehe das Recht
nicht zu, über das Schicksal der Städte im Reiche des Attalos zu
entscheiden, dagegen werde er selber dem Volk einen Plan vorlegen. Damit
brachte er den Senat am allermeisten gegen sich auf. Pompeius erhob sich
und sagte, als Nachbar des Tiberius wisse er, dass ihm Eudemos
[133]
ein Diadem und einen Purpurmantel aus dem Pergermenerschatz überreicht
habe, da er vorhabe, sich zum König von Rom zu erheben. Und Quintus
Metellus [134]
warf ihm vor, zur Zeit, da sein Vater Zensor gewesen, hätten die Bürger
das Licht ausgelöscht, wenn er abends von einem Essen heimkehrte, aus
Angst, er vermute, sie seien über die schickliche Stunde hinaus bei
geselligem Trunk zusammengeblieben: 'Dir aber leuchten in tiefer Nacht
die frechsten und verkommensten Plebeier nach Hause.' |
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Die Reformpartei geriet
unter erheblichen Druck und die Gegenseite verlegte sich nun
ausschließlich darauf, Tiberius in Streitgespräche über den Vorgang zu
verwickeln: |
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Quelle Plutarch, Tiberius Gracchus, 14 (Fortsetzung):
Titus Annius [135], ein Mensch ohne Würde und
Besonnenheit, von dem jedoch der Ruf ging, er sei unbesieglich im
Wortgefecht, forderte von Tiberius eine bestimmte Erklärung: Ob er nicht
einen Kollegen, dessen Person heilig sei und unantastbar nach dem Gesetz,
entehrt habe? Viele lärmten Beifall, Tiberius aber sprang auf, rief das
Volk zusammen, befahl, den Annius vorzuführen und wollte gegen ihn Klage
erheben. Annius war ihm an Beredsamkeit und Ansehen in keiner Weise
gewachsen, darum verschanzte er sich hinter seine besondere Fähigkeit und
bat Tiberius, ihm vor der Debatte eine Kleinigkeit zu beantworten. Dieser
erlaubte ihm, seine Frage zu stellen, und als es stille geworden war,
sagte Annius: 'Gesetzt, du willst meine Ehre beschmutzen, ich aber rufe
einen deiner Kollegen zu Hilfe, der steigt auf die Rednerbühne, um mir
beizustehen, darob gerätst du in Zorn: wirst du ihn dann auch seines
Amtes entsetzen?' Diese Frage soll Tiberius in solche Verlegenheit
gebracht haben, dass er dem es an Schlagfertigkeit und angriffslustiger
Keckheit sonst keiner nachtat, die Antwort schuldig blieb und verstummte. |
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Die innenpolitischen
Probleme traten nun hinter die Diskussion um die Amtsenthebung des M.
Octavius zurück. Nach Plutarchs Angaben waren es jedoch nicht nur die
Senatoren, die diese Maßnahme missbilligten. Auch im Volk traf Tiberius
mit seiner Aktion auf heftigen Widerstand und verlor scheinbar dadurch
Anhänger: |
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Quelle Plutarch, Tiberius Gracchus, 15: An
jenem Tag hob er die Versammlung auf. Aber er bemerkte wohl, dass keine
von seinen politischen Maßnahmen auf so heftigen Widerstand stieß wie die
Absetzung des Octavius, und zwar in den Kreisen des Adels wie in der Masse
des Volkes. Denn die hohe und edle Würde, die das Tribunat bis auf jenen
Tag ausgezeichnet hatte, schien zerstört und freventlich verhöhnt. |
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Von einem evtl. Verlust
von Anhängern weiß dagegen Appian nichts zu berichten. Nach seiner
Darstellung zogen sich die Anhänger des Tiberius, die im concilium plebis
für das Ackergesetz gestimmt hatten, wieder auf ihre Höfe zurück. Dagegen
konnte jetzt die Gegenpartei ihre Anhänger formieren und drohte Gracchus,
nach dessen Ausscheiden aus dem Amt des Volkstribuns, mit gerichtlicher
Verfolgung: |
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Quelle: Appian, bellum civile I, 13, 57:
Sodann begaben sich die Mitglieder der siegreichen Partei aufs Land
zurück, von wo sie zu dem genannten Zweck gekommen waren, die unterlegene
Gruppe hingegen blieb in ihrer Erbitterung nach in der Stadt und erklärte,
dass Gracchus, sobald er wieder einfacher Bürger sei, sich nicht darüber
freuen solle, ein heiliges und unverletzliches Amt entehrt und einen so
gefährlichen Keim für Bürgerzwist in Italien gelegt zu haben. |
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Es zeigt sich also, dass unsere Hauptquellen auch zahlreiche Hinweise auf die Propaganda der Reformgegner enthalten. Schwerwiegend ist der Vorwurf, Tiberius hätte geplant, sich zum König von Rom zu krönen und somit die Alleinherrschaft zu übernehmen. Diese Anklage veranlasst Tiberius dazu, sich in einer bei Plutarch erhaltenen Rede zu rechtfertigen. Die Diskussion ist an diesem Punkt gänzlich von der Sorge um den Niedergang der römischen Bürgerschaft, von der Landlosigkeit des Kleinbauerntums und den Gefahren der Sklavenwirtschaft abgekommen. Die Reformgegner sind jetzt am Zug und es scheint ihnen gelungen zu sein, die Reformpartei zu lähmen. Dies alles gelingt den Reformgegnern, und das ist meiner Meinung nach das Bemerkenswerte, ohne ein eigenes politisch stichhaltiges Konzept für die Lösung der Agrar- und Wehrkrise vorzulegen. Wie die in der Nähe des Forum Popilii (Polla) in Lucania gefundene Inschrift von 132 v. Chr. (s. o.), in der mit P. Popillius Laenas ein ausgesprochener Reformgegner für sich die Ehre in Anspruch nimmt, als erster die Verhältnisse auf dem ager publicus neu geordnet zu haben, in das Bild passt, ist bisher ungeklärt. Versuchte er damit vielleicht die Anhänger des Tiberius auf die Gegenseite zu ziehen? Auch vor der Verabschiedung des Ackergesetztes wird von der Gegenseite kein Versuch unternommen, ein Gegenprogramm vorzulegen. Hätte ein solches Programm bestanden, hätten unsere Quellen, auch wenn man sie als progracchisch einschätzt, davon berichtet. Die Haltung der Gegner des Tiberius und seiner Berater bestand jedoch zum Hauptteil aus einer Blockadehaltung, die, als die durch die Absetzung des Octavius gebrochen wurde, durch eine intensive Verleumdungskampagne fortgesetzt wurde. Der Schwachpunkt der Reformpartei bestand meiner Meinung nach nicht darin, dass ihr Gesetzentwurf nicht zur Lösung der Probleme beitrug – im Gegenteil. Er bestand darin, dass man mit dem Eklat im concilium plebis den Gegnern ein gefundenes Fressen geliefert hatte. 5.2. Der Niedergang des römischen Bauerntums An der Darstellung des Niedergangs des römischen
Bauerntums, so wie ihn uns Appian und Plutarch überliefert haben, hegt
Klaus Bringmann große Zweifel. Schon die Ausgangslage sei von den beiden
Autoren nicht zutreffend dargestellt worden. Bringmann ist der
Auffassung, dass sich das Bauerntum an der Okkupation des ager publicus
in Süd- und Mittelitalien, in keinem "nennenswerten Umfang beteiligt"
[136] hätte. Aufgrund der großen Verluste, die die punischen Söldner
den römischen Legionen in den Schlachten des Hannibalischen Krieges
(Zweiter Punischer Krieg, 218- 201 v. Chr.) zufügten, sank der Zensus
dramatisch. Im Jahr 233 v. Chr. schrieben die Zensoren insgesamt 270.713
Bürger in die Zensuslisten ein, dagegen wiesen die Listen im Jahr 203 v.
Chr. eine Gesamtzahl von nur noch 214.000 Bürgern aus (siehe Tabelle 2).
Da es, wie bereits erwähnt (s. o. Abschnitt 2), in Bezug auf die
Richtigkeit der überlieferten Zensuszahlen seit dem Ende des Ersten
Punischen Krieges keinerlei Grund zum Zweifel gibt [137], müssen
wir für den genannten Zeitraum, und dies untermauert die Ansicht
Bringmanns, mit einem Rückgang der wehrfähigen römischen Bevölkerung von
ca. 20,95 % rechnen. Gleichzeitig vergrößerte sich jedoch das römische
Staatsgebiet [138], das vor dem Ausbruch des Krieges eine ungefähre
Fläche von 27.000 km2 hatte, um ca. 10.000 km2 auf
eine Gesamtfläche von 37.000 km2. |
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Tabelle
2:
Überblick über den Zensus zwischen den Jahren 234 v. Chr. und 173 v. Chr. Eigene Zusammenstellung nach den Angaben in den genannten Quellen sowie Beloch, 1968, S. 346 ff.. |
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| Jahr | Zensoren | civium capita | Quellen |
| 234/33 v. Chr. |
C. Atilius Balbus, |
270.713 | Livius XX |
| 209/08 v. Chr. |
M. Cornelius Cethegus, P. Sempronius Tuditanus |
237.108 | Livius XXVII |
| 204/03 v. Chr. |
M Livius Salinator, C. Claudius Nero |
214.000 | Livius XXIX |
| 194/93 v. Chr. |
Sex Allius Paetus, C. Cornelius Cethegus |
243.704 | Livius XXXV |
| 189/88 v. Chr. |
T. Quinctius Flaminius, M. Claudius Marcellus |
258.318 | Livius XXXVIII |
| 179/78 v. Chr. |
M Aemilius Lepidus, M. Fluvius Nobilior |
258.794 | Livius XXXXI |
| 174/73 v. Chr. |
Q. Fluvius Flaccus, A. Postumius Albinus |
269.015 | Livius XXXXII |
| 169/68 v. Chr. |
C. Claudius Pulcher, Ti. Sempronius Gracchus |
312.805 | Livius XXXXV |
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Aus diesen Gründen hält es Bringmann für unwahrscheinlich, dass sich eine größere Anzahl römischer Bauern, die von sich aus nur über ein geringes Eigenkapital zur Urbarmachung von Ackerland bzw. zur Bewirtschaftung ihrer Höfe verfügten, an der Okkupation in Süditalien beteiligten. Außerdem hätte das römische Gemeinwesen aufgrund der angespannten Lage in den norditalischen Kolonien sowieso kein Interesse an einer Inbesitznahme des ager publicus durch das Bauerntum gehabt. Auch das sog. Vorläufergesetz (siehe Abschnitt 3.) erhält hierdurch eine ganz andere Deutung. Die Intension dieses Gesetzes sei es gewesen, die Modalitäten der Erstokkupation festzulegen. Bringmann stellt es in die Reihe der Aufwand- und Luxusgesetze, die erlassen worden waren um innerhalb der römischen Oberschicht "ein gewisses Maß an Gleichheit und Solidarität aufrecht zu erhalten" [140]. Wie bereits in Abschnitt 3 gezeigt worden ist, sind die vermutlich um 180 v. Chr. veranschlagten Höchstgrenzen für die Okkupation sehr großzügig angesetzt, so dass es unwahrscheinlich ist, dass der Adressat der Verfügung das kleine und mittlere Bauerntum war, das solch große Flächen sicherlich nicht hätte bewirtschaften können. Es richtete sich also an die kapitalstärkere römische Oberschicht, für die der Landbesitz die Grundlage ihres Reichtums, ihres Ansehens und ihre Haupteinkommensquelle war [141]. Im Weiteren stellt Bringmann einige Vermutungen über die Bestimmungen des Vorläufergesetzes an. Er ist der Meinung, dass es die Vererbung, Beleihung und den Verkauf des Landes vermutlich nicht verbot, so dass durch solche Akkumulationsvorgänge auf legalem Wege größere Besitzungen auf dem ager publicus entstehen konnten. Gracchus und die Partei der Reformer hätten sich nun aber gerade mit dem Argument, dass größeren Besitzungen über einer Fläche von 500 iugera, egal wie sie zustande gekommen waren, grundsätzlich gegen das Gesetz verstießen, an das Volk gewand und mit diesem Argument große Unterstützung gefunden [142]. Bringmann bestreitet jedoch die Behauptung, wonach es sich bei der lex Sempronia agraria um die Wiederherstellung des Vorläufergesetzes gehandelt habe und sieht diese Anknüpfung als geschickte Propagandamaßnahme der Reformpartei. Er interpretiert das Sempronische Ackergesetz demnach als ein unrechtmäßiges Vorhaben zur Enteignung der Großgrundbesitzer. Ein Hinweis darauf sei die im ersten Gesetzesentwurf enthaltene Entschädigungsklausel. Sie zeige, dass sich die Reformpartei der Unrechtmäßigkeit ihres Planes bewusst gewesen sei [143]. Schließlich bestreitet Bringmann ebenfall die auch in der Forschung geäußerte These vom kapitalistischen Verdrängungswettbewerb, d. h. die Behauptung, dass die reichen Latifundienbesitzer die Kleinbauern durch eine überlegene Wirtschaftweise (u. a. Einsatz von Sklavenarbeitern) und die Anwendung von Gewalt vom ager publicus vertrieben hätten und somit schließlich das Kleinbauerntum in den Ruin getrieben hätten. Bringmann versucht aufzuzeigen, dass es im 2. Jh. v. Chr. in Süditalien keine ausgedehnten Latifundienbesitzungen gegeben habe. Die Größe der Güter umfasste seiner Meinung nach, und hier orientiert er sich an den Angaben Catos (s. o. Abschnitt 4.), eine Größe von 100 bis 250 iugera mit ca. 13-16 Arbeitskräften. In der Hauptsaison sei zudem die Beschäftigung weiter Arbeitskräfte nötig gewesen. Die Untersuchung von D. W. Rathbone [144] hätten inzwischen gezeigt, dass solch eine Wirtschaftsform das Vorhandensein eines kleinen und mittleren Bauerntums, dessen Arbeitkraft auch auf den Latifundien eingesetzt werden konnte, vorausgesetzt habe [145]. Wirtschaftlich hätten die Höfe der kleinen und mittleren Bauern gegenüber den Latifundienbesitzern nie in Konkurrenz gestanden. Im Gegensatz zum römischen Bauer, der verschiedene Waren vor allem für den Eigenbedarf produziert hätte (Subsistenzwirtschaft), hätten sich die Latifundienbesitzer in ihrem Angebot spezialisiert (Wein, Olivenöl, Getreide) und nach konjunkturellen Bedingungen für einen größeren Mark produziert [146]. Gegen die Thesen
Bringmanns möchte ich nun einige Gegenargumente vorbringen. Auch die Beteiligung römischer Bauern an der Okkupation in Süditalien kann meiner Ansicht nach anders interpretiert werden. Im Zeitraum zwischen den Jahren 174 v. Chr. und 163 v. Chr. stieg der Zensus von 269.015 auf 337.452 Bürger (siehe Abschnitt 2., Tabelle 1 und Abschnitt 5.2., Tabelle 2). Dies entspricht einem Anstieg der wehrfähigen, römischen Bürger um ca. 25 %. Beloch [147] hat diese hohe Steigerung des Zensus darauf zurückgeführt, dass sich die Zensoren von 169/8 v. Chr. [148] gegenüber den Latinern, die sich das römische Bürgerrecht unrechtmäßig angeeignet hatten, großzügig zeigten und sie nicht wieder aus den Bürgerlisten strichen. Möglicherweise führte dieses "Bevölkerungswachstum" dazu, dass nun auch eine größere Zahl römischer Bürger an der Okkupation des ager publicus teilnehmen konnten, dadurch einen bescheidenen Landbesitz erlangten und es erklärt sich vielleicht auch daher der Verweis Appians, der die Italiker als Leidtragende der Verdrängung vom ager publicus sieht [149]. Géza Alföldy hat auf die steigende Bedeutung der Sklaven als billige Arbeitskräfte hingewiesen [150]. Im Laufe des 2. vorchristlichen Jahrhunderts wird die Sklavenarbeit zur Grundlage der neuen römischen Latifundienwirtschaft. Allein die Zahlenangaben über die Menge versklavter Kriegsgefangener zwischen den Jahren 209-146 v. Chr. [151] zeigt, welche Masse an billigen Arbeitskräften dem römischen Gemeinwesen zur Verfügung stand. An dieser Darstellung, die sich auch bei Appian und Plutarch finden, gibt es meiner Meinung nach keinen Grund zum Zweifel, so dass das Bild vom "Land", das "sich mit den Kasernen ausländischer Sklaven bedeckte" [152], durchaus zutreffend ist. Es besteht meiner Auffassung nach auch kein Zweifel daran, dass sich die Latifundienbesitzer dieser Arbeitkräfte vorzugsweise schon aus wirtschaftlichen Gründen bedienten, anstatt freie römische Bauern auf ihren Plantagen zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist darauf hingewiesen worden, dass besonders eine evtl. Dienstverpflichtung der Beschäftigung einer größeren Zahl Freier im Wege stand. Ich denke jedoch, dass hier eher andere betriebswirtschaftliche Argument (z. B. niedrigere Anschaffungs- und Unterhaltskosten, variablerer Einsatz der rechtlosen Arbeitsklaven) den Ausschlag gab. Verschiedentlich weißt Bringmann darauf hin, dass die Darstellungen Appians und Plutarchs neben den Einflüssen progracchischer Propaganda auch sachliche Unrichtigkeiten enthielten. So sei z. B. der Verweis Plutarchs auf die Zahlung einer höheren Pacht für den okkupierten ager publicus unkorrekt, da Okkupationsbesitz nicht durch Pachtzahlung begründet werde [153]. Es ist jedoch zutreffend, dass für den Okkupationsbesitz eine Abgabe, das sog. vectigal [154], an die römische Staatskasse zu zahlen war. Meiner Meinung nach könnte der Verweis dahingehend interpretiert werde, dass das zu zahlende vectigal auf Initiative der Reichen erhöht wurde und dadurch die ärmeren Bauern ihrer Abgabenpflicht nicht mehr nachkommen konnten, so dass sie ihren Besitz aufgeben mussten. Schließlich muss die Behauptung, das Sempronische Ackergesetz sei unrechtmäßig gewesen zurückgewiesen werden. Die drohende Enteignung und Neuverteilung des ager publicus konnte durch den Besitzvorbehalt des Gemeinwesens an diesem Land gerechtfertigt werden. Als unrechtmäßig bzw. revolutionär könnte man das Gesetz nur betrachten, wenn man annimmt, dass es, ähnlich wie der Antrag zur Amtsenthebung des Octavius, an den Grundfesten der Verfassung der Republik [155] rüttelte. Meiner Meinung nach ginge solch eine Interpretation des Ackergesetzte jedoch zu weit. 5.3.
Niedergang des Wehrpotenzials und rückläufiger Zensus Als ein weiteres Motiv für die Agrarreform ist in der Forschung die Sorge des Tiberius Gracchus um den zahlenmäßigen Rückgang der römischen Bürgerschaft genannt worden. Den Quellen ist zu entnehmen, dass sich Gracchus in zahlreichen Reden besorgt über diese Entwicklung gezeigt habe [156]. Als Ursache für den Rückgang des Zensus im Zeitraum zwischen 164-135 v . Chr. ist, neben der bereits erörterten Verdrängung des Bauerntums vom ager publicus, die Belastung des Bürgertums durch den Kriegsdienst genannt worden [157]. Die Grundlage des römischen Heereswesens bildete vor der Reform des C. Marius [158] das Milizsystem, d. h. dass jeder römischer Bürger, der über ein festgelegtes Mindestvermögen verfügte, zum Dienst in der Legion herangezogen werden konnte. Auch die sog. Hofsöhne, d. h. die noch auf dem Hof ihres Vaters lebenden Söhne, die älter als 17 Jahre waren, konnten zum Dienst herangezogen werden. Flach gibt jedoch an, dass von dieser Möglichkeit der Dienstverpflichtung bis zur Mitte des 2. Jh. nur in Notfällen Gebaruch gemacht wurde [159]. Mit Hilfe dieses Systems hatte es das römische Gemeinwesen geschafft, über seine direkten Nachbarn zu triumphieren und die Herrschaft über die italische Halbinsel zu erkämpfen. Solange die Kriege räumlich und zeitlich begrenzt waren, stellten sie für die Masse der Bürger keine existenzielle Belastung dar. Im Laufe des 2. Jahrhundert v. Chr. weitete sich die Kriegsführung jedoch auf weit entfernte Schauplätze aus. Immer mehr Bürger wurden für immer längere Zeiträume zum Dienst verpflichtet. P. A. Brunt schätzt, dass in vorgracchischer Zeit über mehrere Jahre hinweg mehr als die Hälfte der nach dem Zensus erfassten Wehrpflichtigen im Feld standen [160]. Auch wenn die Legionäre kaum bis zur Maximalzeit von 20 Jahren einberufen wurden, so kann man doch von einer durchschnittlichen Dienstzeit von bis zu sechs Jahren ausgehen [161]. Der Wehrdienst wurde somit zu einer immer größeren Belastung, da er ihn für immer längere Zeit von Haus und Hof fern hielt. Von dieser Belastung sprechen auch unsere Hauptquellen. Appian spricht von der "Erschöpfung" der Italiker durch die zahlreichen Feldzüge [162]. Dieter Flach hat die Rekrutierungsschwierigkeiten, die sich hieraus ergaben, anschaulich zusammengefasst [163]. Noch zu Beginn des Dritten Makkedonischen Krieges (171-168 v. Chr.) hatten sich, in Aussicht auf einen kurzen Feldzug und sichere Beute, zahlreiche alt gediente Legionäre freiwillig zum Heeresdienst gemeldet. Im Jahr 151 v. Chr., zwei Jahre nach dem Beginn der Aufstände in Spanien, stellte sich die Situation jedoch ganz anders dar. Durch Losentscheid wurden die Legionen für die Feldzüge zusammengesetzt. Im weiteren Verlauf des verlustreichen Krieges mussten die Konsuln, aus Mangel an ausgeruhten und erfahrenen Soldaten, bei der Aufstellung ihrer Legionen auf unerfahrene Rekruten zurückgreifen und sicherlich wurden auch verstärkt die erwachsenen Söhne der Bauern zum Dienst herangezogen (s. o.) [164]. Bringmann hat auch dieser Darstellung widersprochen. Seiner Meinung nach sei die Belastung der Bauern durch den Kriegsdienst vielfach übertrieben dargestellt worden und es sei bisher nicht berücksichtigt worden, dass das römische Rekrutierungssystem eine viel höhere Flexibilität aufweise. Der Rückgang der Zensuszahlen im Zeitraum zwischen 164 und 134 v. Chr. könne nicht zwangläufig als Niedergang des römischen Wehrpotenzials interpretiert werden. Bringmann gibt zu bedanken, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen höher sein müsse, als die überlieferten Zensuszahlen dieser Jahre. Gerade die Möglichkeit auch die Haussöhne zum Wehrdienst heranziehen zu können, führt ihn zu der Annahme, dass das Bauerntum keineswegs durch die expansive Kriegführung in seinen existenziellen Grundlagen bedroht war. Die Last der Kriegsführung sei in dieser Zeit hauptsächlich durch die Siebzehn- bis Fünfundzwanzigjährigen getragen worden, ein Großteil dieser Wehrpflichtigen stamme also nicht aus den Klassen der Besitzenden, sondern es handelte sich vielmehr um deren Söhne und Enkel, die in den Zensuslisten nicht als Besitzende auftauchten [165]. Im Folgenden legt Bringmann dar, dass die Abnahme des Zensus um 19.000 Bürger nicht zwangsläufig auf eine Verdrängung der Bauern vom ager publicus und einem damit verbunden Ausschluss aus den Klassen der Besitzenden zurückgeführt werden kann. Damit widerspricht er der gängigen Erklärung des Zensusrückgangs [166]. Seiner Ansicht nach resultiere dieser Rückgang eher aus den Verlusten des Zweiten Punischen Krieges (218-201 v. Chr.), des Achäischen Krieges (148-146 v. Chr.) und des Krieges in Spanien (154-133 v. Chr.). Meiner Meinung nach stehen beide Aussagen jedoch im Widerspruch zueinander. Auf der einen Seite behauptet Bringmann, dass die Hauptlast des Wehrdienstes durch Bürger getragen wurde, die aufgrund ihrer Besitzverhältnisse nicht in die Klasse der Besitzenden eingetragen wurden, als Haussöhne und -enkel jedoch trotzdem eingezogen werden konnten. Auf der anderen Seite steht jedoch der Verlust von 19.000 in die Zensuslisten eingetragenen römischen Bürgern zwischen den Jahren 164 und 134 v. Chr. Die Tatsache, dass die Konsuln bei der Aufstellung ihrer Verbände verstärkt auf unerfahrene und größtenteils besitzlose Rekruten zurückgreifen mussten, muss meiner Ansicht nach an sich schon als krisenhafte Erscheinung und Überlastung der besitzenden Klassen, besonders der unteren Klasse (assidui) angesehen werden. In diesem Zusammenhang müsste meiner Meinung nach noch geklärt werden, welche finanziellen Belastungen das römische Gemeinwesen zu tragen hatte, wenn eine größere Anzahl Bürger, deren Besitz unterhalb des Mindestzensus lag, für deren Ausrüstung zu tragen hatte. Gracchus und seine Berater werden die Probleme bei der Verpflichtung unerfahrener Rekruten aufgrund ihrer militärischen Erfahrungen sehr gut gekannt haben. Das Sempronische Ackergesetz sah im Rahmen der Landverteilung und der Schaffung bescheidenen Grundbesitzes eine langfristige Lösung vor, die jedoch auf Grund des vehementen Widerstandes der Senatspartei nicht umgesetzt werden konnte. Die Senatspartei ging dagegen jedoch einen anderen Weg und versuchte durch das Herabsetzen des Mindestzensus eine Steigerung der Zensuszahlen zu erreichen.
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[124] Bringmann 1985, S. 10. [125] siehe Zusammenfassung der Thesen Bringmanns bei: Molthagen, Joachim, Rez. Klaus Bringmann, Die Agrarreform des Tiberius Gracchus. Legende und Wirklichkeit, in: HZ, Bd. 243, München 1986, S. 398 f., sowie in: Bleicken, Jochen, Geschichte der Römischen Republik, 5. Aufl., München 1999, S. 197 (Oldenburg Grundriss der Geschichte, Bd. 2). [126] Appian, bellum civile I, 27, 123. [130] Zur Schwierigkeit der Einordnung des genannten Sp. Postumius Albinus siehe: Münzer, Friedrich, s. v. Postumius, 23) Sp. Postumius, in: RE, Bd. XXII, 1, Sp. 900 f. [132] MRR I, S. 477; s. v. Pompeius 12) Q. Pompeius, in: RE, Bd. XXI, 2, Sp. 2056-2058. [133] Kirchner, Johannes, s. v. Eudemos, in RE, Bd. VI, 1, Sp. 894; Anmerk. Hager. [134] Q. Caecilius Metellus Macedonicus, Konsul des Jahres 143 v. Chr., siehe: MRR I, S. 471 f.; Münzer, Friedrich, s. v. Metellus 94) Q. Caecilius Metellus Macedonicus, in: RE, Bd. III, 1, Sp. 1213-1216; Szilágyi, János, s. v. Metellus 18. Q. Caec. M. Macedonicus, in: LDAW, Sp. 1263; Anmerk. Hager. [135] Gemeint ist T Annius Liscus, Konsul des Jahres 153 v. Chr., Anmerk. Hager; MRR I, S. 452; Klebs, Elimar, s. v. Annius 65) T. Annius Luscus, in RE, Bd. I,2, Sp. 2270. [138] siehe, Beloch 1964, S. 101; Bringmann hat hier die bei Beloch in Hektar und Quadratmeilen angegebenen Flächen in Quadratkilometer umgerechnet. Zur Vereinfachung übernehme ich diese Zahlen hier ohne die Umrechnung darzulegen. [141] Über die herausragende Bedeutung, die die Römer der Landwirtschaft im Vergleich zum Handel beimaßen, siehe: Tibiletti, in: Schneider 1976, S. 11-17; Seit der lex Claudia de senatoribus des Volkstribunen Q Claudius von 218 v. Chr. war es den Senatoren und deren Kindern verboten, Frachtschiffe mit einem größeren Ladevolumen als 300 Amphoren zu besitzen. Somit waren ihnen per Gesetz Handelsgeschäfte, die als nicht standesgemäß betrachtet wurden, verboten. Die senatorische Oberschicht investierte ihr Vermögen nunmehr hauptsächlich in den Erweb und die Bewirtschaftung von Grund und Boden; siehe: MRR I, S. 238; Münzer, Friedrich, s. v. Claudius 29) Q. Claudius, in: RE, Bd. III, 2, Sp. 2670; Weiss, E., s. v. Lex Claudia 3), in: RE, Bd. XII, 2, Sp. 2340; Berger, A., s. v. Lex Claudia, in: EDORL, S. 549. [144] Rathbone, D. W. The development of agriculture in the 'Ager Cosanus' during the Roman Republic. Problems of evidence and interpretation, in: Journal of Roman Studies, Bd. 71, 1981, S. 11 ff. [148] Bezeichnenderweise war dies der Vater der Gracchen, Ti. Sempronius Gracchus, und der Vater des Schwiegervaters des jüngeren Tiberius Gracchus, C. Appius Claudius. [149] Appian, bellum civile I, 7 30, s. o. Abschnitt 1. [150] Alföldy, Géza, Römische Sozialgeschichte, 3. Aufl., Wiesbaden 1984, S. 54 – 57 (wissenschaftliche Paperbacks Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. 8); siehe auch: Dahlheim 1997, S. 78-81. [151] siehe: Alföldy 1984, S. 55. Rechnet man die Angaben über die versklavten Gefangenen für den o. g. Zeitraum zusammen, die Alföldy aus den Quellen zusammengetragen hat, gibt dies eine Gesamtzahl von 363.632 Menschen. [152] Plutarch, Tiberius Gracchus, 8. [154] Pekáry, Thomas, s. v. vectigal, in: DKP, Bd. V, Sp. 1150; Knapowski, R., s. v. vectigal, in: LDAW, Sp. 3199. [155] Für den Begriff der Verfassung in Bezug auf die Römische Republik ist das Handbuch von Jochen Bleicken, Die Verfassung der Römischen Republik, 7. Aufl., Paderborn, München, Wien, Zürich 1995, bes. S. 11-16, maßgeblich. [156] Appian, bellum civile 9, 35. [157] u. a.: Bleicken 1995, S. 154; ders. 1999, S. 62; Crawford 1994; S. 113-117; Dahlheim 1997, S. 111; Heuss 1998, S. 143 f. [158] MRR I, S. 550, 558, 562, 567, 570, 574 und MRR II, S. 53; Elvers, Karl-Ludwig, s. v. Marius [I 1] M., C., in: DNP, Bd. 7, Sp. 902-905. [159] Von dieser Möglichkeit der Dienstverpflichtung wurde bis zur Mitte des 2. Jh. v. Chr. jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht; siehe Flach 1990, S. 36. [160] Brunt, P. A., Italian Manpower 255 B. C. – A. D. 14, Oxford 1971. [161] Brunt, P. A., The Army and the land in the Roman Revolution, in: ders. The fall of the Roman Republic and related essays, Oxford 1988, S. 240-275, gibt für das 1. Jh. v. Chr. eine durchschnittlich Dienstzeit von sechs Jahren an (S. 256). Flach, 1990, S. 36 erwähnt im Zusammenhang mit dem Krieg in Spanien für 140 v. Chr. die Ablösung älterer Verbande durch neu ausgehobene Rekruten nach einer Dienstzeit von ebenfalls 6 Jahren. [162] Appian, bellum civile I, 7 30. |
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