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Beurteilung der Quellenlage >>>

Einleitung

Abbildungen 1-4: Jean Baptiste Claude Eugène Guillaume (1822-1905), Cénotaphe des Gracques; Bronzeplastik in der Form eines antiken Kenotaphs (1853); Paris, Musée d'Orsay, Bildquelle: Insecula und Musée d'Orsay.
 

Gaius [1a], vom Betrachter aus links stehend, hält die rechte Hand auf einer halb entrollten Schriftrolle und hat den linken Arm um die Schultern seines älteren Bruders Tiberius gelegt. Sein Blick ist frei geradeaus, weit in den Raum hinein nach vorne gerichtet. Tiberius steht an der linken Seite seines jüngeren Bruders und fasst mit der Rechten dessen auf der Schriftrolle ruhende Hand. Mit der Anderen fasst er in Brusthöhe die Falte seiner Toga, in die er einen Gegenstand, vermutlich den bei Plutarch [2] erwähnten Dolch, gesteckt hat. Nur der Knauf der Waffe ist zu erkennen.

Tiberius hat das Kinn etwas nach unten gesenkt und sieht dem Betrachter ruhig und Ehrfurcht gebietend in die Augen. Die beiden Männer wirken jugendlich, schlank und kräftig. Der entblößte, muskulöse Unterarm des Gaius deutet auf einen durchtrainierten und athletischen Körper hin.

Auf der Schriftrolle, welche beide jungen Männer gefasst haben, steht zu lesen:

LEX LICINIA DE AGR P Q R DIVIDENDIS

Es ist ein Hinweis des Künstlers auf eines der drei sog. Licinisch-Sextischen Gesetze aus dem Jahr 367 v. Chr. [3], welches in der Forschung häufig als Vorläufergesetz des Sempronischen Ackergesetzes von 133 v. Chr. bezeichnet wird. Die Stirnseite des Podests, auf dem die beiden Büsten ruhen, gibt genauere Auskunft über die dargestellten Persönlichkeiten und ist zugleich eine Bewertung ihrer politischen Tätigkeit als Volkstribune der Jahre 133 v. Chr. [4] und 123/122 v. Chr. [5].Die Inschrift neben der die Gebrüder Romulus und Remus säugenden Wölfin lautet:

T ET C SEMPRONII F GRACCHIS TRIB PLEBIS OPTIME DE P ROMANO MERITIS

 


Abbildung 2


Abbildung 3


Abbildung 4

Bei dieser Bronzeplastik in der Form eines Kenotaphs [6] handelt es sich jedoch nicht um ein antikes Ehrenstandbild der Gracchen. Nach Aussagen Plutarchs wissen wir, dass den beiden Volkstribunen nach dem Tod des Jüngeren (also kurz nach 121 v. Chr.) Denkmäler und Ehrenstatuen an öffentlichen Plätzen errichtet wurden, denen die Bürger Weihegaben darbrachten [7]. Von diesen antiken Monumenten sind uns jedoch keinerlei Überreste erhalten geblieben. Wann sie aus Roms Stadtbild verschwanden und was mit ihnen geschah, wissen wir nicht.
Bei der oben abgebildeten Statue handelt es sich um ein modernes, neoklassizistisches Werk aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Das vom französischen Bildhauer Jean-Baptiste Claude Eugène Guillaume [8] zwischen 1847 und 1853 geschaffene Denkmal zeigt uns eine sehr geläufige Interpretation der politischen Tätigkeit des berühmten Bruderpaars. Guillaume, der zunächst Schüler von P. Darbois war und seit 1841 bei Jean Jacques (James) Pradier an der École des Beaux-Artes in Paris studierte, gewann 1845 mit seiner Statue Theseus den Grand Prix de Rome [8a]. 1862 ging er als Lehrer an die École des Beaux-Arts zurück und war von 1864 bis 1878 ihr Direktor. Seit 1868 gehörte er ebenfalls als ordentliches Mitglied der Berliner Akademie der Künste an. Von 1891 bis 1904 leitete Guillaume die Académie nationale de France in Rom.
 

Abbildung 5: Auguste Rodin (1840-1917), Jean Baptiste Claude Eugène Guillaume, Bronzebüste, 1903; Paris, Musée d'Orsay, Bildquelle: Insecula.

Sein Kenotaph zeigt uns das Bild zweier leidenschaftlicher Vertreter der unterprivilegierten römischen Volksmassen, welche unter Einsatz ihres eigenen Lebens das durch die Habgier und Skrupellosigkeit der Großgrundbesitzer entstandene Unrecht beseitigen und altes Recht wieder einsetzen wollten.

Nicht nur die moderne Bildende Kunst, sondern seit dem nobelpreisgekröntem Werk Theodor Mommsens (1817-1903) [9] auch die geschichtswissenschaftliche Forschung, bewertet die Sempronischen Reformgesetzgebung, deren Umsetzung am gewaltsamen Widerstand der besitzenden Schichten Roms scheiterte, überwiegend positiv. Die verfügten Maßnahmen seien zwar radikal, jedoch die einzige Möglichkeit gewesen, die res publica vor dem Untergang zu retten. Mommsen bewertet die Ackergesetzgebung und die Enteignung der Großgrundbesitzer, die sich aus der Umsetzung der Gesetzesmaßnahmen ergab, folgendermaßen: "Jene tatsächliche Expropriation der Domänenbesitzer war sicher ein großes Übel; aber sie war dennoch das einzige Mittel, um einem noch viel größeren, ja den Staat geradezu vernichtenden, dem Untergang des italischen Bauernstandes, wenigstens auf lange hinaus zu steuern." [10]

Nach Meinung des Frankfurter Althistorikers Klaus Bringmann, der in seiner Studie "Die Agrarreform des Tiberius Gracchus. Legende und Wirklichkeit" die Voraussetzungen, Ziele und Motive der Sempronischen Ackergesetzgebung von 133 v. Chr. kritisch analysiert, hat sich die ältere Forschung voreilig dieser aus den Quellen übernommenen positiven Bewertung angeschlossen [11]. Auf der Grundlage eben dieser schriftlichen Quellen des späten ersten und des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts - als Hauptwerke sind hier die Biographien der Gracchen aus der Feder des Plutarchos von Chaironeia [12] (geb. um 45 n. Chr.) und das erste Buch der Römischen Bürgerkriege des Appianus von Alexandria [13] (geb. um 100 n. Chr.) zu nennen - hat sich die Geschichtswissenschaft nach Auffassung Bringmanns [14] in das Schlepptau der "progracchischen Version" der Darstellung begeben. Diese "fable convenue" [15] kann in groben Zügen und mit Hilfe der Quellen folgendermaßen zusammengefasst werden: [16]

Bei dem Reformvorhaben des Tiberius Gracchus und seiner Berater handelte es sich um ein juristisch einwandfreies Projekt. Der im Besitz des Gemeinwesens befindliche Grund und Boden (ager publicus) sollte nach geltendem Recht, das jedoch von den Großgrundbesitzern in der Vergangenheit missachtet bzw. umgangen worden war, zugunsten der Kleinbauern umverteilt werden. Diese Maßnahme war notwendig, nicht nur um das Recht wieder herzustellen, sondern auch um den römischen Bauernstand, der durch die Besitzgier der Reichen in Existenznot geraten war, zu stärken. Nur ein starker Bauernstand, der auf erblichem jedoch unverkäuflichen Land seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet, wäre in der Lage, das Milizwesen als Machtbasis Roms zu erhalten und somit auch die innere Sicherheit zu gewährleisten, die z. B. durch die Sklavenaufständen auf Sizilien (erster Sizilischer Sklavenkrieg von 136-132 v. Chr.) bedroht worden war. Das gracchische Reformprojekt, der Kampf gegen den unrechtmäßig erworbenen Großgrundbesitz, war also die einzige Möglichkeit, die res publica zu retten [17]. Dabei war das Ackergesetz zunächst keineswegs auf Konfrontation angelegt, sondern gestand denjenigen, die Land abtreten mussten, sogar eine entschädigende Ausgleichszahlung zu. Erst aufgrund des vehementen Widerstandes und der Uneinsichtigkeit der Großgrundbesitzer verhärteten sich die Fronten bis zur gewaltsamen Eskalation.

Ausgehend von einer Analyse der oben erwähnten Quellen und in Auseinandersetzung mit Bringmanns Studie möchte ich in dieser Arbeit einen genaueren Blick auf die sozialen und ökonomischen Verhältnisse der Gracchenzeit werfen. Durch eine detaillierte Untersuchung der Erzählungen in den Sekundärquellen [18] Plutarch und Appian und eine Analyse der Militär- und Agrarverfassung, letztere anhand neuerer agrararchäologischer Untersuchungen, soll geklärt werden, in wie weit eine Korrektur des konventionellen Bildes [19], welches uns Tiberius Gracchus als revolutionären Sozialpolitiker im Kampf gegen den Agrarkapitalismus [20] der römischen Oberschicht zeigt, vorgenommen werden muss.

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[1] Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um meine Abschlussarbeit (wissenschaftliche Hausarbeit) im Rahmen des 1. Staatsexamens (Studienrat) im Fach Geschichte (Alte Geschichte) aus dem Jahr 2004. Mein Prüfer in diesem Fachgebiet war Prof. Dr. Werner Dahlheim vom Institut für Geschichte und Kunstgeschichte, Fachgebiet Geschichte, der Technischen Universität Berlin. Seit der Veröffentlichung der Arbeit im Internet ist sie in Teilen (v. a. Abbildungen und Literatur) ergänzt worden und wird auch weiterhin ergänzt werden.
Aus diesem Grund empfehle ich folgende Zitierweise/Verlinkung: Hager, Maik: Das Ackergesetz des Tiberius Sempronius Gracchus. Soziale Realpolitik oder Opposition um jeden Preis? , in: Geschichte-erforschen.de, Berlin 2004 u. sp.
Für Fragen zu dieser Arbeit stehe ich Ihnen gerne unter der E-Mail-Adresse: redaktion@geschichte-erforschen.de zur Verfügung.

[1a] MRR I, S. 513f. und S. 517f.; Münzer, F., s. v. Sempronius (Gracchus) 47) C. Sempronius Gracchus, in: RE, Bd. II A, 2, Sp. 1375-1400.

[2] Plutarch, Tiberius Gracchus 10: "Da zogen die Besitzenden Trauerkleider an und gingen klagend und niedergedrückt auf dem Markt herum, heimlich aber schmiedeten sie Anschläge gegen Tiberius und dangen Meuchelmörder. Deshalb trug er, wie jedermann wusste, ebenfalls eine Waffe auf sich. Es war ein Dolch, wie ihn die Räuber führen, ein sogenannter 'Dolon'" [Das deutsche Wort Dolch leitet sich vermutlich vom griechischen Wort dólōn - Stoßdegen, Stilett – ab; Anmerk. Hager].

[3] Livius, ad urbe condita VI, 35, Appian, bellum civile I, 8 f. und Plutarch, Tiberius Gracchus 8; Weiss, Egon, s. v. Leges Liciniae Sextiae, in: RE, Bd. XII, 2, Sp. 2395; Berger, Adolf, EDORL, S. 556, Mommsen, Römische Geschichte I, 295 und II, S. 86. Mommsen sieht das Sempronische Ackergesetz als eine "Erneuerung des Licinisch-Sextischen [Gesetzes, Anmerk. Hager] vom J. 387 [367 v. Chr.]". Der Datierung bzw. dem Rückgriff auf eine solch frühe Zeit ist bereits 1888 von Benedictus Niese, Das sogenannte Licinisch-Sextische Ackergesetz, in: Hermes 23, Berlin 1888, S. 410-423, und in der neueren Forschung von Klaus Bringmann, Das 'Licinisch-Sextische' Ackergesetz und die gracchische Agrarreform, in: Bleicken, Jochen (Hg.), Symposion für Alfred Heuss, Kallmünz 1986, S. 51-66, widersprochen worden.

[4] MRR I, S. 493 f.

[5] ebd. S. 513 f. und S. 517 f.

[6] Hug, August, Κενοτάφιον, in: RE, Bd. XI, 1, Sp. 171 f., Groß, Walter Hatto, Kenotaphion, in: DKP, Bd. 3, Sp. 182 f. und Helck, W., Kenotaph, in: LDAW, Bd. 2, Sp. 1517; Ein Kenotaph, lat. cenotaphium aus altgr. cenos – leer und taphos – Grab, "Leergrab", ist ein Grabmal für Verstorbene, deren Gebeine an einem anderen Ort bestattet sind, deren Leichnam nicht aufgefunden werden oder nicht erreicht werden konnte. Diese ursprünglich aus Ägypten stammende Sitte des Errichtens solcher Grabmäler ist auch bei den Griechen in homerischer Zeit nachweisbar und wurde von den Römern übernommen.

[7] siehe Plutarch, Gaius Gracchus 18: "Man brachte Statuen von ihnen zum Vorschein und stellte sie an öffentlichen Plätzen auf, den Ort, wo sie ermordet worden, hielt man heilig und legte die Erstlinge aller Früchte, welche die Jahreszeiten schenken, als Weihegabe hin. Viele opferten täglich und fielen vor ihnen nieder, als ob sie in einem Göttertempel wären."; Zu der Frage, ob die Gracchen Ehrenstatuen hatten, wann und wo diese errichtet wurden, siehe zusammenfassend: Sehlmeyer, Markus, Stadtrömische Ehrenstatuen der republikanischen Zeit, Stuttgart 1999, S. 185 f.

[8] Vollmer, Hans, s. v. Guillaume, Eugène, in: Allgemeines Lexikon der Bildenden Künste, Bd. 15, Leipzig 1922, S. 298 f.; s. v. Guillaume, Eugène, in: Lexikon der Kunst, Bd. 5, Freiburg, Basel, Wien 1988, S. 288; Ward-Jackson, Philip, s. v. Guillaume, Jean-Baptiste-Claude-Eugène, in: The Dictionary of Art, hg. v. Turner, Jane, Bd. 13, New York 1996, S. 826.

[8a] Der originale Theseus wurde 1968 während der französischen Studentenunruhen zerstört. Es existiert jedoch eine Kopie aus Guillaumes eigener Hand die 2005 vom Dahesh Museum of Art (New York) erworben wurde.

[9] Mommsen erhielt 1902 für seine dreibändige Römische Geschichte (Leipzig, 1854-1856) den Nobelpreis für Literatur; siehe dazu: Rebenich, Stefan, Theodor Mommsen. Eine Biographie, München 2002, bes. S. 85-98. Für eine kurzen biographischen Überblick siehe: Flaig, Egon, s. v. Mommsen, Theodor, in: DBE, Bd. 7, S. 169 f.

[10] Mommsen, Römische Geschichte, Bd. II, S. 93.

[11] Bringmann, Klaus, Die Agrarreform des Tiberius Gracchus. Legende und Wirklichkeit, Stuttgart 1985, S. 7 (Frankfurter Historische Vorträge, Heft 10).

[12] Ziegler, Konrat, s. v. Plutarchos von Chaironeia, in: RE, Bd.  XXI, 1 , Sp. 636-962.

[13] Schwartz, Eduard, s. v. Appianus aus Alexandrien, in: RE, Bd.  II, 1, Sp. 216-237.

[14] Bringmann 1985, S. 10.

[15] ebd. S. 7.

[16] ebd. S. 10 f.

[17] Um zu zeigen, dass diese Version auch heute noch allgemein anerkannt wird, führt Bringmann einige Überblicksdarstellungen zur Geschichte der römischen Republik an, z. B.:
-
Mommsen, Theodor, Römische Geschichte, Bd. 2, S. 73 ff. in: Geschichte des Altertums. In den Darstellungen von Johann Gustav Droysen, Theodor Mommsen, Jakob Burckhard, Robert von Pöhlmann und Edurad Meyer, Berlin 2001 (Digitale Bibliothek, Bd. 55, www.digitale-bibliothek.de);
- Heuss, Alfred, Römische Geschichte, hg. v. Bleicken, Jochen, Dahlheim, Werner und Gehrke, Hans-Joachim, 6. Aufl., Paderborn, München, Wien, Zürich 1998, S. 139 ff,
-
Bleicken, Jochen, Geschichte der Römischen Republik, 5. Aufl., München 1999, S. 63 ff., S. 189 ff. und 299 ff. (Oldenburg Grundriss der Geschichte, Bd. 2);
Ergänzend möchte ich noch folgende Publikationen anführen:
- Christ, Karl, Krise und Untergang der römischen Republik, Darmstadt 1979, S. 117-120 (inzwischen - 4 Aufl. 2000 - jedoch im Literaturverzeichnis, S. 527, auch mit Verweis auf Bringmann, was an der Gesamtdarstellung bei ihm jedoch nichts ändert);
- Crawford, Michael, Die römische Republik, 5. Aufl. München 1994, S. 112 ff.;
- Brodersen, Kai, Tiberius und Gaius Sempronius Gracchus – und Cornelia: Die res publica zwischen Aristo­kratie, Demokratie und Tyrannis, in: Hölkeskamp, Karl-Joachim und Stein-Hölkeskamp, Elke (Hg.), Von Romulus zu Augustus. Große Gestalten der Römischen Republik, München 2000, S. 172-186.

[18] Zur hier verwendeten Terminologie Primärquelle und Sekundärquelle, die durch Edurad Meyer und David Stockton angeregt ist, s. u. ausführlich in Abschnitt 1. Beurteilung der Quellenlage.

[19] Bringmann 1985, S. 8.

[20] Der Begriff Agrarkapitalismus, auf den sich auch Bringmann bezieht, geht auf Max Webers 1891 vorgelegte Habilitationsschrift "Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats und Privatrecht" zurück.

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