<<< Prof. Dr. Hallervordens Reaktionen auf die vorgebrachten Anschuldigungen

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4. Zusammenfassung

Festzuhalten ist:

1. Prof. Dr. Hallervorden hat von den „Euthanasie“-Aktionen gewusst. Er war ebenfalls genau über die angewendeten Tötungsmethoden informiert, zumindest in so weit, dass er eine „Beschädigung“ des von ihm reklamierten „Materials“ ausschließen konnte. Ob und in wie weit er bzw. seine Mitarbeiter an der Selektion der Patienten beteiligt war, lässt sich nicht sagen. Dass es eine Selektion des „Materials“ gab, ist mehr als wahrscheinlich. [55]

2. Prof. Dr. Hallervorden hat persönlich Gehirnentnahmen bei „Euthanasie“-Opfern durchgeführt und Dritte bei der Gehirnentnahme und Präparation angeleitet. Dabei war ihm bekannt, dass keinerlei Genehmigung oder Einverständnis hierzu durch die Opfer oder Hinterbliebenen vorlag. [56]

3. Prof. Dr. Hallervorden hat im Rahmen seiner Forschung von den „Euthanasie“-Maßnahmen profitiert. Er betrachtete das „Material“ als zu wertvoll, als dass es hätte ungenutzt bleiben können. In wie weit die Wissenschaft von den Tötungen und der Forschung an Gehirnen von „Euthanasie-Opfer“ profitierte, ist bisher im Falle Hallervordens noch nicht eingehender untersucht worden. [57]

4. Prof. Dr. Hallervorden hat in seinem Handeln niemals irgendeinen Fehler entdecken können. Er hat, wie Alexander 1953 (s. o.) feststellte, zu Lebzeiten nie „Reue gezeigt“ oder sein Bedauern ausgesprochen. Er fühlte sich nach eigenen Angaben nie im Unrecht oder moralisch diskreditiert („... jedenfalls glaube ich darum moralisch nicht schlechter dazustehen, als ein Anatom, der sich um den Körper eines Hingerichteten bemüht, weil er möglichst frisches Untersuchungsmaterial braucht, wenn er auch selbst die Todesstrafe menschlich verurteilt. ...“) [58] und konnte sich sogar bestätigt fühlen. Weder die alliierten noch die bundesdeutsche Justiz haben je Anklage gegen ihn erhoben. Die Landesärztekammer Hessen bestätigte Hallervorden sogar seinen Vergleich von „Euthanasie“-Opfern mit zum Tode verurteilten und hingerichteten Verbrechern.

Prof. Dr. Hallervorden verstarb am 29.05.1965 im Alter von 82 Jahren. Er war Träger des großen Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland, Ehrendoktor der Medizinischen Fakultät Gießen und erster Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Neurolopathologen und später Ehrenmitglied, außerdem Mitglied der Naturwissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“, Halle. In seinen Nachrufen findet die Zeit zwischen 1939 und 1945 kaum Erwähnung. „Der Ausbruch der zweiten Weltkrieges machte allen Plänen ein Ende.“ heißt es im Nachruf von W. Krücke. [59] Für Hallervordens wissenschaftlichen Karriere war die Zeit des Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg sicherlich kein Hindernis. Alexander berichtet über die hervorragende Ausstattung des 1944 nach Dillenburg verlegten Instituts und die dort weiterhin auf hohem wissenschaftlichem Niveau durchgeführten Forschungen. Nach dem Krieg konnte er weiterhin tätig sein und genoss unter den deutschen Kollegen, bei denen die Verwicklung in die "Euthanasie"-Maßnahmen nicht diskutiert wurden, weiterhin hohes Ansehen. Ausländische Kollegen reagierten in diesem Punkt sensibler und distanzierten sich z. T. sehr deutlich von Hallervordens Umgang mit dem Thema. Es dauerte noch bis in die 90er Jahre ehe man sich auch in medizinischen Kreisen mit den "Euthanasie"-Verbrechen der eigenen Zunft intensiv auseinandersetzte. Seitdem ist eine Vielzahl von Publikation erschienen, in denen sich Fachärzte und (Medizin-)Historiker mit den "Euthanasie"-Maßnahmen während des Nationalsozialismus beschäftigen. In den Archiven der Forschungsinstitute und Heilanstalten liegen jedoch noch zahlreiche Akten, deren systematische Auswertung erst jetzt in Angriff genommen wird.

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[55] zu dieser Frage: Peiffer, in: Kaufmann 2000, S. 164-166.

[56] Auf die Frage, in wie weit der „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagenbedingtenschweren Leiden“ die Wissenschaftler bei der Nutzung anfallenden „Materials“ unterstützte bzw. ermächtigte, kann hier leider nicht genauer eingegangen werden.

[57] Peiffer, in: Kaufmann, 2000, S. 170-171 bespricht diese Thematik nur sehr kurz.

[58] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 22a-c; s. auch S. 14.

[59] Krücke, W. Julius Hallervorden 1882-1965, in: Acta Neuropathologica, Bd. 6, 1966, S. 113-116.

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