| <<< Der "Alexander-Report" | |
| 3. Prof. Dr. Hallervordens Reaktionen auf die vorgebrachten Anschuldigungen Der Verhandlungsbericht vom 07.02.1946 erschien bereits am 09.02. in den „Nürnberger Nachrichten“. Offensichtlich hatte Hallervorden von den Anschuldigungen gegen ihn und die Mitarbeiter seines Instituts durch diesen Zeitungsbericht erfahren, der ihm nach eigenen Aussagen aus zweiter Hand zugetragen wurde. Dies lässt sich aus dem Brief, den Hallervorden bereits am 11.02.1946 an den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes in Nürnberg richtete, erkennen: „Es wurde mir mitgeteilt, dass nach der Nürnberger Zeitung [27] vom 9.2. in einem Verhandlungsbericht vom 7.2. der französische Anklagevertreter ein Dokument in Gestalt eines Berichtes des amerikanischen Major Alexander vorgelegt hat, in welchem das Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung mit Kriegsverbrechen in Verbindung gebracht wird. ...“ [28] In diesem Brief an den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes in Nürnberg bat Hallervorden um die Möglichkeit, eine Gegendarstellung formulieren zu können, und erklärte sich bereit, seine Aussagen vor Gericht nötigenfalls zu beschwören. In diesem Schreiben erklärte Hallervorden, niemals im KZ Mauthausen gewesen zu sein. Er habe den Namen des Ortes nie vorher gehört. Hallervorden berichtete weiterhin über seine Tätigkeit in der „Landesirrenanstalt Görden bei Brandenburg“ und gab dabei an, Gehirne dort „Verstorbener“ zur weiteren Untersuchung nach Buch geschickt zu haben. Außerdem gab er an, aus welchen Anstalten er außerdem Gehirnpräparate erhalten hatte und bekannte ganz offen, dass er gewusst habe, dass sich unter diesen auch Gehirne von „Euthanasie“-Opfern befanden: „Unter diesen Gehirnen verstorbener Geisteskranker und Idioten befanden sich auch solche von Kranken, die der Euthanasie zum Opfer gefallen waren. Von diesen Kranken habe ich auf meinen Wunsch auch die Krankengeschichten erhalten, wovon ich mir kurze Auszüge gemacht habe. Es handelt sich im Wesentlichen um Gehirne mit Hydrocephalus, Missbildungen, Tumoren, Geburtstraumen, Epilepsie u. dergl. ...“ [29] Hallervorden scheint also genau über die Herkunft seines Materials informiert gewesen zu sein, was durch den Aktenbestand im MPG-Archiv bestätigt werden kann. [30] Wie diese eigenhändigen Ausführungen in Verbindung mit Hallervordens Aussage im sog. „Alexander-Report“ stehen, bleibt zunächst jedoch ungeklärt. Dort hatte Hallervorden erklärt, dass er über die Herkunft der Präparate nicht informiert gewesen sei und sich darum auch keine Gedanken gemacht habe. [31] Maßgeblich erscheint mir jedoch in diesem Punkt Hallervordens Brief zu sein. Dennoch lehnte er in dem besagten Brief an den Gerichtshof jegliche Verantwortung für die Patientenmorde ab: „Mit dem Verfahren der Euthanasie habe ich niemals das Geringste zu tun gehabt, ich habe es stets verurteilt, und würde, wenn ich damals noch Irrenarzt gewesen wäre, mein Amt niedergelegt haben.“ [32] Eine meiner Meinung nach höchst brisante Aussage. Hallervorden fühlte sich offensichtlich nicht verantwortlich, da er die Morde nicht ausführte, nicht in der „ersten Reihe“ stand. Er erklärt die „Irrenärzte“, d. h. die Anstaltsleiter und Anstaltsärzte, für verantwortlich. Dass ihm als „Materialverwerter“ irgendeine Schuld zukommen könnte bzw. er an der Euthanasie beteiligt war, scheint Hallervorden nicht reflektiert zu haben. Es findet sich bei ihm auch keine Überlegung, die eine Verwendung des „Materials“ als unmoralisch einstuft. Es wird sich zeigen, dass er von dem genauen Gegenteil überzeugt war. Am Schluss seines Briefes bestritt Hallervorden, dass er die im Nürnberger Prozess verlesen Aussagen jemals geäußert habe. Den Empfang des Schreibens bestätigte das Büro des Generalsekretärs (Office of the Gerneral Secretary) des Internationalen Gerichtshofes mit Schreiben vom 22.02.1946 [33], teilte jedoch am 14.05.1946 mit, dass eine Vorladung als Zeuge nicht möglich wäre. Gleichzeitig bestätigt dieses Schreiben aber auch Hallervordens Bemühungen, den Bericht der „Nürnberger Nachrichten“ als unzutreffend und erfunden darzustellen: „... It would appear that your main ground of complaint is against the report of the proceedings in the „Nurnberger Zeitung“ [sic! Amerkung d. Autors]. This report, which alleged that the French Prosecution hat charged you with „visiting the Mauthausen Concentration Camp and asking to be sent as many children’s brains as possible“ is untrue in the form in which it is given; but the Tribunal obviously cannot control the report in the Press, and certainly cannot undertake the duty of correcting errors or mistakes. ...“ [34] In der Zwischenzeit hatten auch ehemalige Mitarbeiter Hallervordens (Dr. Noetzel, Dr. Welte) Schreiben an den Nürnberger Gerichtshof bzw. die alliierte Militärregierung geschickt [35], die Hallervorden in seinen Bemühungen unterstützten. Am 18.02.1946 hatte sich Hallervorden auch mit der Bitte um eine Gegendarstellung an die Redaktionen der Nürnberger Nachrichten und des Kölner Kuriers gewandt [36]. In den Akten finden sich ebenfalls die Antwortschreiben der Redaktionen. [37] Der Kölner Kurier konnte eine Gegendarstellung aufgrund der Einstellung seines Erscheinens nicht mehr abdrucken und die Nürnberger Nachrichten verwiesen darauf, dass es sich bei der Meldung um einen Bericht der Deutschen Allgemeinen Nachrichten Agentur (DANA) gehandelt habe und Hallervorden seine Gegendarstellung dorthin schicken solle. Das ausführlichste Schreiben an die Presse richtete Hallervorden an die Redaktion des Wiesbadener Kuriers, der die Geschichte am 12.02.1946 (offensichtlich nicht am 13.02.1946 wie er später an Alexander schrieb) abgedruckt hatte. Über den Bericht dieser Zeitung muss Hallervorden sich am meisten erbost haben, da er sich in seiner Stellungnahme vom 04.03.1946 [38] Punkt für Punkt mit der Berichterstattung auseinandersetzte. Dennoch gelang es ihm auch bei dieser Zeitung nicht, sich Gehör zu verschaffen und die Redaktion zum Abdruck seiner Gegendarstellung zu zwingen. Der Weisbadener Kurier teilte Hallervorden mit Schreiben vom 08.03.1946 mit: “..., dass wir nicht in der Lage sind und auch nicht beabsichtigen, die von Ihnen gewünschte Berichtigung zu veröffentlichen.“ Die Redaktion verwies darauf, dass nach Deutschem Presserecht keine Zeitung verpflichtet sei, im Falle „sachlicher Berichterstattung über Gerichtsverhandlungen Berichtigungen der interessierten Parteien zu bringen.“ [39] Am umfassendsten äußerte sich Hallervorden zu den Vorwürfen in einem Brief vom 06.11.1947 an Frau Dr. Alice Gräfin Platen-Hallermund. [40] Gräfin Platen-Hallermund hatte Hallervorden über einen Kollegen (Dr. Becker) Aufzeichnungen zukommen lassen, die sich mit den Vorwürfen gegen das KWI für Hirnforschung und Dr. Hallervorden beschäftigten. Zu dieser Zeit muss sich Frau Platen-Hallermund vermutlich noch mit den Vorarbeiten zu ihrem Buch „Die Tötung Geisteskranker in Deutschland“ beschäftigt haben. [41] Diese Aufzeichnungen sind leider nicht in der Personalakte Hallervordens enthalten, über den Inhalt lassen sich jedoch anhand des Briefes einige Vermutungen anstellen. Trotz der Bemühungen Hallervordens hielten sich die Gerüchte um einen Besuch im KZ Mauthausen, außerdem tauchten immer wieder die Aussagen in Bezug auf die Erlangung der Hirnpräparate auf. Wie ich hier bereits dargelegt habe, stammte die Behauptung, dass Hallervorden in Mauthausen gewesen sei, aus unzutreffenden Zeitungsberichten, die direkt nach dem 07.02.1946 erschienen. Die besagten Äußerungen Hallervordens waren dagegen genaue Zitate aus dem von Leo Alexander vorgelegten Bericht, dessen Inhalt Hallervorden zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht kannte. Hallervorden schrieb in seinem Brief an Gräfin Platen-Hallermund, wie dieser Bericht zustande kam und worauf er beruhte: „... Aus Ihren Blättern ersehe ich nun wieder, was ich durchaus nicht habe glauben wollen, dass in dem Bericht von Alexander irgendetwas stehen muss, woraus diese Gerüchte ihre Nahrung ziehen. Ich selbst kenne diesen Bericht leide nicht, habe aber von Leuten, die ihn gelesen haben, gehört, dass er keineswegs ungünstig für mich ausgefallen sein soll. Ich kann also hier nur angeben, was tatsächlich geschehen ist. Am 14.6.45 abends erschien Prof. Alexander im Institut in Dillenburg und teilte mir mit, dass er beauftragt sei, sich über die wissenschaftlichen Arbeiten meiner Abteilung aus der letzten Zeit zu informieren. Ich tat dies bereitwilligst, umso mehr als mir Prof. Alexander aus seinen wissenschaftlichen Arbeiten über unser gemeinsames Interessengebiet bereits bekannt war; wir unterhielten uns lange und eingehend in recht anregender Weise über wissenschaftliche Probleme. Bei dieser Gelegenheit fragte er mich, ob ich auch Gehirne von Patienten, die bei dem Euthanasieverfahren getötet worden seien, untersucht habe, Ich bestätigte dies unter Angabe der Zahlen, die auch Sie bringen. Ich habe ihm dabei lange auseinandergesetzt, wie sehr ich durch das Verfahren erschüttert war, wie ich es verabscheute, und dass ich mein Amt (ich war früher Anstaltsarzt) niedergelegt hätte, falls man mir eine aktive Teilnahme daran zugemutet hätte. Er fragte mich ferner, ob darunter auch Gehirne von KZ-Insassen gewesen seien. Ich konnte dies mit Sicherheit verneinen, weil ich von jedem der untersuchten Fälle eine Krankengeschichte eingefordert hatte, welche darüber genaue Auskunft gaben, in welchen Anstalten die Patienten bis zum Schluss [d. h. bis zu ihrer Ermordung, Anmerk. d. Autors] behandelt worden waren. ...“ [42] Hallervorden bestritt in diesem Brief, dass er Gehirne „erbeten“ habe und verweist darauf, dass er von dritter Stelle gefragt worden sei, ob er Gehirne untersuchen wolle. Die Behauptung Hallervorden habe die Gehirne „auf Wunsch“ erhalten, die Dr. Alexander Mitscherlichs und Fred Mielke 1947 in ihrer Publikation über den Nürnberger Ärzteprozess [43] wiederholten, wies Hallervorden kategorisch von sich. [44] Es läge eine falsche Interpretation der Worte „auf Wunsch“ vor. Hallervorden habe nicht gewünscht, dass Menschen umgebracht werden, sondern er habe gewünscht, das „Material“ zu untersuchen. Offensichtlich hatte sich Frau Platen-Hallermund in ihrem Schreiben an Hallervorden danach erkundigt, ob er nicht in der Lage gewesen sei, die Untersuchung der Gehirne von „Euthanasie“-Opfern zu verweigern. Hierauf antwortete Hallervorden: „... Eine Unterlassung dieser Untersuchung aus Protest, wie Sie dies vorgeschlagen, hätte nur den Erfolg gehabt, dass die Untersuchungen unterblieben wäre, und der Wissenschaft wertvolle Erkenntnisse verloren gegangen worden wären (wie dies heute noch ständig geschieht, weil in den Irrenanstalten von jeher sehr viele Leichen nicht seziert oder nicht ausreichend untersucht werden). Man kann darüber verschiedener Meinung sein, jedenfalls glaube ich darum moralisch nicht schlechter dazustehen, als ein Anatom, der sich um den Körper eines Hingerichteten bemüht, weil er möglichst frisches Untersuchungsmaterial braucht, wenn er auch selbst die Todesstrafe menschlich verurteilt. ...“ [45] In dieser Auffassung wurde Hallervorden im Dezember 1947 von der Landesärztekammer Hessen bestätigt, die in seinem Verhalten keinerlei Anlass zur Kritik sah . Die Ärztekammer ging sogar soweit zu behaupten: „Von Ihrer Seite war keinerlei Einflussmöglichkeit auf das Euthanasieprogramm vorhanden.“ [46] In ihrer Publikation ist Platen-Hallermund nicht ausführlich auf das Thema der wissenschaftlichen Verwertung der angefallenen „Materials“ eingegangen. Unter der Überschrift „Die Verantwortung der Ärzte für die Euthanasie“ [47] geht die Verfasserin nur in wenigen Zeilen auf die Problematik ein und erwähnt das Interesse deutscher Wissenschaftler an den Gehirnen der Ermordeten, ohne eine Nennung Hallervordens oder des KWI für Hirnforschung. Sie nennt lediglich Prof. Carl Schneider (1891-1946), Ordinarius für Psychiatrie in Heidelberg, der sich im Rahmen des „Reichsausschusses“ für die wissenschaftliche Auswertung des „Materials“ eingesetzt habe. Am 27. August 1946 richtete Hallervorden auch einen Brief an Leo Alexander. [48] Das Schreiben ist in einem sehr kollegialen Ton gehalten und schildert zunächst das Zustandekommen der erhobenen Vorwürfe, angefangen vom Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher über die Zeitungsberichterstattung bis hin zum Briefwechsel zwischen Hallervorden und der Nürnberger Justiz. Besonders durch die andauernde Zeitungsberichterstattung sah Hallervorden den Ruf und die Existenz seines Instituts gefährdet. Schließlich bat er Alexander, „wenn es in Ihrer Macht steht, diese unsinnigen Beschuldigungen irgendwie zu widerlegen und mir zu raten, was ich tun kann.“ [49] Auf seinen Brief erhielt Hallervorden keine Antwort und zu einem weiteren Treffen oder anderem Kontakt der beiden kam es auch in der Folgezeit nicht. Ob das Schreiben Alexander überhaupt erreicht hat, ist bis heute ungeklärt. [50] Man könnte jedoch, nimmt man an, dass Leo Alexander über Hallervordens Bemühungen sich „reinzuwaschen“ informiert war, in Alexanders Artikel „Medical Science under Dictatorship“ von 1949 [51] eine indirekte Antwort sehen. In diesem Artikel ging Alexander wiederum auf die Aussagen Hallervordens ein, die er direkt aus dem von ihm verfassten Bericht zitierte. [52] Zum Vorgehen Hallervordens äußerte sich Alexander erst wieder 1953 bei den Auseinandersetzungen im Vorfeld des V. Internationalen Neurologenkongresses in Lissabon. Am 10.04.1953 schrieb Alexander einen Brief an eine gewisse Frau Jeanty [53], in dem er zunächst seine Anschuldigungen gegen Hallervorden wiederholte und präzisierte, um danach die Gründe für seine ablehnende Haltung gegenüber Hallervorden darzulegen: „... The fact that Dr. Hallervorden still does not seem to feel that there was anything wrong with what he has done certainly indicates that he has not been rehabilitated and that in all probability his indoctrination in the totalitarian point of view on medical ethics which the Nazi sponsored was so through that he most likely is not rehabilitable. This is also indicated by the fact that he never publicly expressed, either in word or act, any feeling of genuine repentance such as other formerly miguided [sic!; misguided, Anmerk. d. Autors] leaders of German thought have seen fit to do. ...“ [54]
[27] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 11; siehe Anhang, Dokument 5. [28] ebda; sic!, richtig: Nürnberger Nachrichten [Anmerk. d. Autors]. [29] ebda. [30] siehe: MPG-Archiv, III Abt., Rep. 55; Die Abschriften der Krankengeschichten wurden auf Wunsch Hallervordens angefertigt. [31] Alexander, Leo, Neuropathology and Neuro¬physioligy, in¬cluding Electroen¬cephalography, in wartime Germany, CIOS Item 24, Medical, 20. Juli 1945, S. 24. [32] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 11; siehe Anhang, Dokument 5. [33] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Blatt 11a; Ein handschriftlicher Vermerk „erkalten 11/3“ bestätigt den Eingang bei Hallervorden am 11.03.1946. [34] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Blatt 12. [35] ebda. Blätter 13-15. [36] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 8 und 9, siehe Anhang, Dokumente 6 und Dokument 7. [37] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt o. N. und 20, siehe Anhang, Dokumente 8 und Dokument 9. [38] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Blatt 10. [39] ebda., Blatt 21. [40] ebda., Blatt 22 a-c. [41] Platen-Hallermund, 1948. [42] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Blatt 22a-c. [43] Mitscherlich u. Mielke 1947, S. 124. [44] siehe auch im Brief Hallervordens an Mitscherlich vom 28.07.1947; MPG-Archiv, II Abt., Rep 1A, Personalakte Hallervorden, Blatt 23. [45] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 22a-c. [46] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 24. [47] Platen-Hallermund, 1948, S. 90. [48] MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 4. [49] ebda. [50] Peiffer, 1997, S. 47. [51] Alexander, Leo, Medical Science under Dictatorship, in: The New England Journal of Medicine, Massachusetts Medical Society, Bd. 241, Nr. 2, 14. Juli 1949, S. 39-47. [52] Alexander, 1949, S. 40-41. [53] Alexander, 1949, S. 40-41, MPG-Archiv, II Abt., Rep. 1A, Personalakte Hallervorden, Hefter 5, Blatt 46; In welcher Verbindung Frau Jeanty zu Prof. van Bogaert (Themendirektor Metabolische Erkrankungen des Gehirns auf dem Kongress) oder Dr. Hallervorden steht ist mir nicht bekannt und geht aus den Akten nicht hervor. Höchstwahrscheinlich war sie Teilnehmerin des Kongresses. [54] ebda. |
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