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Prof. Dr. Hallervordens Reaktionen auf die vorgebrachten Anschuldigungen (1946/47) >>> |
| 2. Der "Alexander-Report" (Dokument L-170) und der Nürnberger Prozess Für die folgende Darstellung ist der als CIOS Item 24, Medical, mit Datum vom 20. Juli 1945 gekennzeichnete Bericht Leo Alexanders von besonderer Bedeutung. Dieser Bericht wurde als Anklagedokument Nr. L-170 am 7. Februar 1946 im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg zum ersten Mal in kurzen Auszügen öffentlich gemacht. Das insgesamt 75 Seiten umfassende Dokument ist in acht Kapitel gegliedert und enthält einen ausführlichen Anhang. Folgende Forschungseinrichtung werden in den einzelnen Kapiteln behandelt: 1. Die anatomische und allgemein-pathologische
Abteilung des Kaiser-Wilhelm-Instituts (KWI) für Hirnforschung, geleitet
von Dr. Hugo Spatz [9], Abschnitt 2 behandelt ausführlich die Forschungsarbeit der histopathologischen Abteilung unter der Leitung Hallervordens. Nach einer kurzen Einführung über die momentane Situation und den Sammlungsbestand des Instituts [16] geht Alexander ausführlich auf die während des Krieges von Hallervorden und seinen Mitarbeitern publizierten Untersuchungen ein, die ebenfalls im Anhang Nr. 5 des Berichts aufgelistet sind [17]. Alexander widmet sich ebenso den Jahresberichten der Abteilung, die von Hallervorden verfasst wurden und geht dabei teilweise sehr detailliert auf medizinisch besonders interessante Fälle ein, die von Mitarbeitern der Abteilung untersucht wurden [18]. Für die hier untersuchte Problematik der Beteiligung des KWI für Hirnforschung, speziell der von Hallervorden geleiteten Abteilung, an den "Euthanasie"-Aktionen, sind die Seiten 24 und 25 von besonderer Bedeutung. Alexander berichtet hier, gestützt auf Aussagen Hallervordens, über die Patientenmorde in den sog. "killing centers for he insane" [19], über die Sektion der Leichen und die Entnahme und Präparation der Gehirne, sowie über die Lieferung der Präparate an das KWI für Hirnforschung durch die Gemeinnützige Krankentransport Gesellschaft (Gekrat). Die Aufzeichnungen über diese Vorgänge beruhen nach Alexanders Angaben auf den vertrauensvollen Gesprächen, die dieser mit Hallervorden führte. Alexander hatte das inzwischen nach Dillenbung verlegte Institut für Hirnforschung am 14. und 15. Juni 1945 besucht. Im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg wurden die Erkenntnisse Alexanders erstmals vorgelegt. Der französische Anklage Vertreter Mounier bezog sich bei seinen Ausführungen bezüglich der Beteiligung des Angeklagten Göring an Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf die bereits erwähnten Seiten 24 und 25 des sog. "Alexander-Reports" (im Prozess als Anklagedokument L-170 gekennzeichnet). Mounier versuchte "die Beteiligung des Angeklagten Göring an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit" [20], anhand der Aussagen Hallervordens über die Patientenmorde und die anschließende Gehirnentnahme nachzuweisen. Während Mouniers Ausführungen erhob Dr. Otto Stahmer, Verteidiger des Angeklagten Göring, Einspruch und bezweifelte die Verantwortlichkeit Görings für diese Vorgänge. Das Gericht war jedoch zunächst bereit, die Anschuldigungen anzuhören und machte Stahmer darauf aufmerksam, dass er die Beschuldigungen in seinen Ausführungen widerlegen könne. Die Ausführungen Alexanders, Hallervorden habe die Kooperation zwischen den sog. "killing centers for the insane" und seinem Institut selbst veranlasst und die Beschreibung der Tötungs- und Anlieferungsaktionen, welche dem "Alexander-Report" entnommen waren, erregten großes Aufsehen. Besonders in der Presse wurden diese Anschuldigungen mehrmals wiederholt, jedoch teilweise unzulässig und in unsachgemäßer Weise ergänzt. Die Nürnberger Nachrichten behaupteten in einem Bericht vom 09.02.1946, Hallervorden habe Gehirne aus dem Konzentrationslager Mauthausen bestellt [21]. Der Kölner Kurier berichtete am 12.02.1946 von Menschenversuchen, die das Institut für Hirnforschung durchgeführt habe [22]. Der Wiesbadener Kurier berichtete am 13.02.1946 ebenfalls über den angeblichen Besuch Hallervordens im KZ Mauthausen [23]. Von diesen drei Zeitungsberichten gehen die Anschuldigungen, die der Wiesbadener Kurier erhob, am weitesten. Der Bericht gibt die Ausführungen des französischen Anklagevertreters jedoch in völlig entstellter Form wieder. Das KZ Mauthausen wird in der Verhandlung vom 07.02.1946 im Zusammenhang mit dem Angeklagten Albert Speer erwähnt, der dieses Lager besichtigte und Zwangsarbeitskräfte für die Industrie anforderte [24]. Im "Alexander-Report" wird im gesamten 2. Abschnitt (S. 16-27) keinerlei Verbindung Hallervordens oder anderer Mitarbeiter des Instituts mit dem KZ Mauthausen hergestellt. Der Ursprung der an das Institut gelieferten Präparate bleibt zunächst ungeklärt. Angeblich wusste selbst Hallervorden nichts über die Herkunft der Präparate: "I accepted these brains of course. Where they came from and how they came to me was really none of my business." [25] Eine Aussage, die stark bezweifelt werden muss, da sich im Nachlass Hallervordens Abschriften von Krankenakten befinden, die den letzten "Behandlungsort" des Opfers und somit auch die Herkunft des Präparates eindeutig nachweisen. Der Bericht Alexanders gibt leider keinerlei Informationen darüber, bei welcher Begebenheit Hallervorden die Aussagen bezüglich der Hirnentnahme gemacht hat: "I heard that they were going to do that, and so I went up to them and told them 'Look here now, boys, if you are going to kill all these people, at least take the brains out so that the material could be utilized.' They asked me: 'How many can you examine?' and so I told them an unlimited number - the more the better. I gave them the fixatives, jars and boxes, and instructions for removing and fixing the brains, and then they came bringing them in like the delivery van from the furniture company. The 'Gemeinnuetzige Krankentransport Gesellschaft' (the 'Public Ambulance Society') brought the brains in batches of 150-250 at a time." [26] Die im "Alexander-Report" dokumentierten Aussagen Hallervordens legen meiner Meinung nach eine maßgebliche Beteiligung des KWI für Hirnforschung und Hallervordens an den "Euthanasie"-Verbrechen und Patientenmorden nahe. Es wird zumindest deutlich, dass die Forschung der Wissenschaftler am KWI für Hirnforschung durch die Belieferung mit Gehirnen Ermordeter aufrecht erhalten, wenn nicht sogar erheblich gefördert wurde. Aufgrund dieser Aktenlage ist jedoch auch festzuhalten, dass die Berichterstattung der Zeitung in dieser Sache fehlerhaft ist und den Sachverhalt falsch wiedergibt. Alle hier angeführten Zeitungen vermischen die "Forschung" des KWI für Hirnforschung mit den Verbrechen anderer Forschungseinrichtungen / Wissenschaftlern bzw. mit Verbrechen, die von staatlichen Stellen oder Einrichtungen der NSDAP begangen wurden, und versuchen somit einen in dieser Weise unzutreffenden Gesamtzusammenhang herzustellen. Hallervorden versuchte sich gegen die vorgebrachten Anschuldigungen zur Wehr zu setzen und machte sich, unmittelbar nachdem diese im Nürnberger Prozess erhoben wurden, daran, seine Sicht der Dinge darzustellen. Hallervorden konzentrierte sich zunächst auf die Berichterstattung der Zeitung und versuchte gleichzeitig, eine Vorladung vor den Gerichtshof in Nürnberg zu erreichen, um dort aussagen zu können. Im Folgenden sollen die Argumentationen Hallervordens nachgezeichnet werden. Dabei ist es von besonderem Interesse nachzuvollziehen, in wie weit Hallervorden eine Beteiligung des KWI für Hirnforschung an den Patientenmorden zugegeben hat und wie sich diese Argumentation im Laufe der Auseinandersetzung veränderte.
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[9] Alexander, Leo, Neuropathology and Neurophysiologie, including Electroencephalography, in wartime Germany, 20. Juli 1945, CIOS Item 24, Medical, S. 5-16; Die Seitenangaben des Inhaltsverzeichnisses des Berichts stimmt mit der Seitennummerierung nicht überein. [10] ebd., S. 16-27; Eine Seite 19 existiert in allen mir zugänglichen Kopien des Berichtes nicht. Wahrscheinlich handelt es sich auch hier um eine fehlerhafte Seitennummerierung. [11] ebd., S. 27-43. [12] ebd., S. 43. [13] ebd, S. 44-48. [14] ebd., S. 49-50. [15] ebd., S.50-51. [16] ebd., S. 16-17. [17] ebd., S. 17-18 und S. 64-66. [18] ebd., S. 18-24. [19] ebd., S. 24. [20] Der Nürnberger Prozess. Das Protokoll des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof: 14. November 1945 - 1. Oktober 1946, Bd. 7, 53 Tag - 07.02.1946, Berlin 1999, S. 111 (Digitale Bibliothek, Bd. 20). [21] Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Originalausgaben der jeweiligen Zeitungen sind die Aussagen der Zeitungsberichte den Schreiben Hallervordens an die jeweiligen Redaktionen (Anhang, Dokumente 6-9) und dem Schreiben Hallervordens an Alexander (Anhang, Dokument 10) entnommen. [22] siehe Anhang, Dokument 7. [23] siehe Anhang, Dokument 9. [24] Der Nürnberger Prozess. Das Protokoll des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof 14.11.1945 – 01.10.1946, Bd. 7, 53 Tag - 07.02.1946, Berlin 1999, S. 104-105 (Digitale Bibliothek, Bd. 20). [25] Alexander, Leo, Neuropathology and Neurophysiologie, including Electroencephalography, in wartime Germany, 20. Juli 1945, CIOS Item 24, Medical, S. 24. [26] ebd., S. 24. |
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